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   BVerwG, 07.04.1983 - 1 WB 82.81   

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BVerwG, 07.04.1983 - 1 WB 82.81 (https://dejure.org/1983,3587)
BVerwG, Entscheidung vom 07.04.1983 - 1 WB 82.81 (https://dejure.org/1983,3587)
BVerwG, Entscheidung vom 07. April 1983 - 1 WB 82.81 (https://dejure.org/1983,3587)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.06.1978 - 1 WB 10.77

    Untätigkeitsantrag im Wehrbeschwerdeverfahren - Begründung zur Sache -

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1983 - 1 WB 82.81
    Dem Beschwerdebescheid des BMVg vom 6. Mai 1980 kommt keine eigenständige prozessuale Bedeutung mehr zu; er kann seinerseits nicht neuerlich zum Gegenstand eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gemacht werden (BVerwGE 63, 84, 87) [BVerwG 20.06.1978 - 1 WB 10/77].

    Eine ausreichende Begründung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung ist durch den Schriftsatz des Antragstellers vom 6. November 1980 innerhalb der durch § 17 Abs. 5 WBO bestimmten Jahresfrist erfolgt (BVerwGE 63, 84, 85) [BVerwG 20.06.1978 - 1 WB 10/77].

  • BVerwG, 20.01.1966 - I C 24.63
    Auszug aus BVerwG, 07.04.1983 - 1 WB 82.81
    Der darin liegende Zulässigkeitsmangel ist mit Ablauf des 20. März 1980 geheilt worden, nachdem bis zu diesem Zeitpunkt ein Beschwerdebescheid des BMVg nicht ergangen war (BVerwGE 23, 135 zu § 75 VwGO; vgl. auch Eyermann/Fröhler, VwGO 7. Aufl. § 75 Anm. 5 und Redeker/von Oertzen, VwGO 7. Aufl. § 75 RdNr. 11).
  • BVerwG, 04.03.1976 - 1 WB 31.75

    Antragsverfahren - Bevollmächtigter - Versäumung der Antragsfrist -

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1983 - 1 WB 82.81
    Nach der Rechtsprechung des Senats sind Maßnahmen eines militärischen Vorgesetzten (§ 17 Abs. 1 und 3 VBO) allenfalls bei schwerwiegenden inhaltlichen oder verfahrensmäßigen Verstößen nichtig (BVerwG Beschlüsse vom 4. März 1976 - 1 WB 31/75 - und vom 28. April 1981 - 1 WB 40/80).
  • BVerwG, 03.08.1971 - I WB 114.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1983 - 1 WB 82.81
    Es kann dahinstehen, ob darüber hinaus die unterlassene vorherige Anhörung zu ungünstigen Behauptungen tatsächlicher Art im Rückführungsantrag im Laufe des Verfahrens noch mit heilender Wirkung nachgeholt werden kann (vgl. einerseits Nr. 158 der ZDv 20/6; PERSKM a.a.O., BDHE 7, 169 und BVerwGE 43, 255 zu § 29 Abs. 1 SG und andererseits § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG).
  • BVerwG, 28.04.1981 - 1 WB 40.80

    Anspruch eines Berufsoffiziers auf Versetzung zum Heeresamt aufgrund einer

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1983 - 1 WB 82.81
    Nach der Rechtsprechung des Senats sind Maßnahmen eines militärischen Vorgesetzten (§ 17 Abs. 1 und 3 VBO) allenfalls bei schwerwiegenden inhaltlichen oder verfahrensmäßigen Verstößen nichtig (BVerwG Beschlüsse vom 4. März 1976 - 1 WB 31/75 - und vom 28. April 1981 - 1 WB 40/80).
  • BVerwG, 30.07.1968 - I WB 38.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1983 - 1 WB 82.81
    Es ist davon auszugehen, daß die in der Nr. 109 der ZDv 20/6 (vgl. auch PERSKM 1/82 Nr. 11 8) bei einem Antrag auf Rückführung eines Soldaten in eine niedrigere Laufbahngruppe vorgeschriebene vorherige Anhörung des betroffenen Soldaten zu ungünstigen Behauptungen tatsächlicher Art (Nrn. 154 bis 157 der ZDv 20/6) und die Eröffnung der Gründe für den Rückführungsantrag vor Weitergabe an die zuständige personalführende Stelle (Nrn. 159 bis 162 der ZDv 20/6) im Interesse des betroffenen Soldaten erlassene Verfahrensvorschriften sind, bei deren Nichtbeachtung die Rückführungsentscheidung selbst fehlerhaft ist (BVerwG Beschluß vom 30. Juli 1968 - 1 WB 38/68 - zu einer Ablösungsentscheidung).
  • BVerwG, 20.12.1968 - I WB 21.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1983 - 1 WB 82.81
    Die Zulässigkeit einer Beschwerde ist aber nicht Sachentscheidungsvoraussetzung für das anschließende gerichtliche Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung und zwar gleichgültig, ob das Beschwerdeverfahren mit der Erteilung eines Beschwerdebescheids oder durch die Erhebung eines Untätigkeitsantrags beendet wird (vgl. BVerwG Beschluß vom 12. Dezember 1968 - 1 WB 21/68).
  • BVerwG, 23.08.1983 - 1 WB 14.83

    Wehrdienstgerichtliche Entscheidung - Zulässigkeit einer Beschwerde -

    Die Zulässigkeit der Beschwerde vom 6. September 1982 ist nicht Sachentscheidungsvoraussetzung für das anschließende gerichtliche Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung, und zwar gleichgültig, ob das Beschwerdeverfahren mit der Erteilung eines Beschwerdebescheids oder durch die Erhebung eines Untätigkeitsantrags beendet wird (BVerwG Beschluß vom 7. April 1983 - 1 WB 82/81).

    Das Wehrdienstgericht hat vielmehr anstelle der Beschwerdeinstanz die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Beschwerde zu prüfen und bei Zulässigkeitsmängeln den Antrag auf gerichtliche Entscheidung als unbegründet zurückzuweisen (BVerwG Beschluß vom 7. April 1983 - 1 WB 82/81).

  • BVerwG, 27.11.2008 - 1 WB 7.08

    Vertrauensperson; Freistellung; Dienstbefreiung; Rechtsanspruch.

    Der Untätigkeitsrechtsbehelf ist mit Ablauf der Monatsfrist zulässig geworden, nachdem in diesem Zeitraum eine Beschwerdeentscheidung nicht ergangen war (vgl. zu dieser Konstellation auch Beschluss vom 7. April 1983 - BVerwG 1 WB 82.81 -).
  • BVerwG, 11.12.1984 - 1 WB 153.83

    Versäumung der Beschwerdefrist - Untätigkeitsantrag - Dauermaßnahme -

    Das Wehrdienstgericht hat vielmehr anstelle der Beschwerdeinstanz die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Beschwerde zu prüfen und bei Zulässigkeitsmängeln den Antrag auf gerichtliche Entscheidung als unbegründet zurückzuweisen (BVerwG Beschluß vom 7. April 1983 - 1 WB 82/81).".
  • BVerwG, 11.12.1984 - 1 WB 156.82

    Rechtsmittel

    Das Wehrdienstgericht hat vielmehr anstelle der Beschwerdeinstanz die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Beschwerde zu prüfen und bei Zulässigkeitsmängeln den Antrag auf gerichtliche Entscheidung regelmäßig deshalb als unbegründet zurückzuweisen (BVerwG Beschluß vom 7. April 1983 - 1 WB 82/81).
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